08.09.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Seit der Jahrtausendwende haben bargeldintensive Betriebe einen Behörden-Anforderungs-Marathon hinter sich. Ständig gab und gibt es schärfere Verordnungen und Gesetze rund um die Kasse. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das 2016 in Kraft trat, wurden folgende Verschärfungen eingeführt:
Für die Umsetzung in der Praxis – Musterbeispiele im Rechnungswesen
Die TSE ist ein Sicherheitsmodul für elektronische Registrierkassen. Sie gewährleistet, dass die Kasse alle Kassenvorgänge lückenlos und manipulationssicher aufzeichnet. Zertifiziert werden sie von Prüfstellen, die sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anmelden müssen. Je nach Hersteller brauchen Unternehmer keine neue Kasse, sondern können ihre Registrierkassen um die TSE erweitern lassen.
Doch die technische Umsetzung kam nicht so schnell, wie das Gesetz geschrieben war. Da neue Kassensysteme erst noch zertifiziert werden mussten, gab es schon 2019 eine Übergangsfrist bis 30.09.2020. Alle Länder außer Bremen haben diese Frist jetzt noch einmal – und zwar bis 31.03.2021 – verlängert. „Dennoch müssen Unternehmer die TSE oder eine neue Kasse bis 30.09.2020 bestellen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Nadine Gerber in Plauen, „auch wenn das Zusatzmodul oder die zertifizierte Kasse vielleicht noch nicht lieferbar sind.“ Sie rät Unternehmen, dass sie sich jetzt dringend an ihren Kassenhersteller wenden und ihre Kasse auf den neuesten Stand bringen. „Lassen Sie sich eine schriftliche Antwort des Kassenherstellers geben“, rät sie, „so haben Sie einen Nachweis, wenn der Kassenprüfer kommt.“
„Natürlich kostet das alles Geld und belastet die Betriebe“, sagt Steuerberaterin Nadine Gerber. Je nach dem, wann ein Kassensystem angeschafft wurde, gewährt der Gesetzgeber mehr Zeit.
Da die Prüfer zu einzelnen Kassensystemen über mehrere Jahre nun echtes Spezialwissen aufgebaut haben, fühlten sich Unternehmer zum Teil ungerecht behandelt, wenn Prüfer Mängel an Kassen feststellten und mit empfindlichen Strafen drohten. „Die technische Sicherheitseinrichtung schafft hier endlich Klarheit. Denn damit weiß jeder Unternehmer, wie genau sein Kassensystem technisch ausgestattet sein muss“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Nadine Gerber in Plauen.
Für alle, die die Anforderungen an ihre Kasse oder die Aufzeichnungspflichten noch nicht perfekt einhalten oder unsicher sind, haben wir das Ecovis-Kassenpaket geschnürt. Darin finden Sie umfangreiche Informationen die Ihr individueller Kassentyp benötigt und die dafür notwendigen Dokumentationsunterlagen. www.ecovis.com/kasse.
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