26.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die vertikale Umsatzsteuerverteilung nach § 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2024 bis 2028 angepasst werden, indem der Bund auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen zugunsten der Länder verzichtet. Damit kommt der Bund seiner Zusage nach, die Länder in diesem Jahr im Zusammenhang mit ihren Aufgaben im Bereich der Fluchtmigration in Höhe von insgesamt 1,75 Milliarden Euro zu unterstützen. Im kommenden Jahr nimmt der Bund eine Spitzabrechnung dieses Betrages auf der Grundlage des tatsächlichen Flüchtlingsaufkommens vor („atmendes System“).
Außerdem sollen die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028 erhalten, um finanzielle Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen zu können.
Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen sowie Vereinfachungen beim Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor.
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