20.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.
Nachdem die Vorschläge das Kabinett und den Bundesrat passiert haben, ist nun der Bundestag am Zug: Schon in einer der kommenden Sitzungswochen steht hier die Erste Lesung des Gesetzentwurfs an, dann wird er in den Ausschüssen beraten und schließlich in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz könnte somit noch in diesem Jahr verkündet werden – die zentralisierte Aufsicht kommt dann voraussichtlich zum 1. Januar 2025.
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Zum Hintergrund: Geplant ist, dass die Aufsicht über Inkassounternehmen künftig nur noch an einer Stelle gebündelt sein soll: beim Bundesamt für Justiz. Der BDIU begrüßt dieses Vorhaben, zumal unsere Branche einen solchen Schritt schon seit vielen Jahren fordert.
Bis jetzt sind für die Aufsicht über Inkassodienstleistungen 36 einzelne Zivilgerichte in den Justizverwaltungen der Bundesländer zuständig. Die Folge: Viele Rechtsuchende wissen oft nicht, welche Behörde sie für ihr Anliegen kontaktieren sollen. Die Zentralisierung bei einer Bundesoberbehörde schafft dafür Klarheit. Ein weiterer Vorteil: Vergleichbare Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Rechtsdienstleister, unabhängig von ihrem jeweiligen Sitz in Deutschland.
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