01.09.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Drei Ziele stehen im Zentrum:
Bruch der Ampelkoalition – Auswirkungen auf aktuelle Gesetzesvorhaben im Entgeltbereich
Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Denn nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach und auch für Laien nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein.
Mit der Digitalen Rentenübersicht setzt die Regierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Zur Umsetzung wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ geschaffen werden. Die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Experten für Verbraucherschutz sind eingebunden, um das Projekt zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen weiter voranzutreiben. In einem ersten Schritt wird die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar soll sie ab 2023 sein.
Die Sozialversicherungsträger sind Behörden mit Selbstverwaltung. Das heißt: Grundsätzlich wirken Versicherte und Arbeitgeber bei der Erfüllung der Aufgaben und der Verwaltung des Trägers verantwortlich mit. Die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber werden durch Wahlen bestimmt. Mit dem Gesetz sollen die Selbstverwaltung gestärkt und die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. Erleichtert wird unter anderem der Zugang zu Gremien und Wahlen: So sind künftig weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig und die Frist für die Listenzusammenlegungen wird zeitlich begrenzt. Die Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens sorgt für mehr Transparenz im Vorfeld der Wahl. Zudem sollen Frauen und Männer künftig möglichst zu je mindestens 40 % auf den Listen zu den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Unfall- und Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Geschaffen wird zudem ein Anspruch auf Fortbildungsurlaub für ehrenamtliche Selbstverwalter.
Dritter zentraler Aspekt des Gesetzentwurfes ist die Transparenz in und Stärkung der Rehabilitation. Medizinische Rehabilitation sorgt dafür, dass Versicherte nach einer Erkrankung rasch wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Damit dies bestmöglich geschieht, wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt. So sind die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt, und so wird eine (EU-) rechtskonforme Grundlage für die Beschaffung etabliert.
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