04.07.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Digitalen Wirtschaft e.V..
Das Bundeskabinett hat heute zusammen mit der Ratifizierung des Handelsabkommens mit Kanada die neue handelspolitische Agenda der Bundesregierung beschlossen.
Sicherung des Vorsteuerabzuges
Franziska Brantner , Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
"Die heute im Kabinett beschlossene Agenda leitet die Reform unserer Handelspolitik ein. Damit kann sich Deutschland endlich für eine faire europäische Handelspolitik einsetzen. Das bedeutet die Sanktionsbewehrung des Pariser Klimaschutzabkommens, das Biodiversitätsabkommen und ILO Kernarbeitsnormen, also bei Nichteinhaltung können Handelsvorteile auch wieder entzogen werden. Das hört sich erst einmal selbstverständlich an - ist es aber leider ganz und gar nicht. Bis jetzt blickte niemand hinter die Kulissen und fragte danach, wie steht es dort um die Nachhaltigkeit im Wachstum, wie steht es um zentrale Arbeitsrechte? Wir wollen jetzt dazu beitragen, dem Klimaschutz und der Transformation in diesen Ländern eine solide wirtschaftliche Grundlage zu geben. Dass Handel von beiderseitigen Vorteil sein soll, versteht sich von selbst. Aber wir erkundigen uns jetzt danach, worin dieser Vorteil konkret besteht, wenn wir einen Handelsvertrag schließen, und wer davon profitiert, jetzt und in Zukunft. Daran richten wir unsere handelspolitischen Ziele aus und die Verträge, die wir schließen. Wir haben auch nichts gegen Investitionsschutz. Aber wir sprechen uns gegen einen unbedingten Schutz von Gewinnerwartungen aus, der zu Lock-in-Effekten führt und Entwicklungen hemmt. Konkret wollen wir Investitionsschutz künftig auf den Schutz vor direkter Enteignung und Diskriminierung konzentrieren. Dass diese Prinzipien in einem nächsten Schritt zum handelspolitischen Maßstab in der ganzen EU werden, dafür setzen wir uns ein."
Mit der heutigen Beschlussfassung im Bundeskabinett zur handelspolitischen Agenda und zum CETA-Ratifizierungsgesetz setzt die Bundesregierung schnell und zügig die am 23. Juni 2022 erfolgte Verständigung der Ampelfraktionen um. Damit wird der Weg frei gemacht für eine Befassung des Bundestages mit dem CETA-Ratifizierungsgesetz
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kanada wurden mit der Unterzeichnung durch die EU, ihre Mitgliedstaaten und Kanada am 30.10.16 abgeschlossen. Seit September 2017 wird CETA vorläufig angewendet. Ein vollständiges Inkrafttreten von CETA ist aber erst dann möglich, wenn alle EU Mitgliedstaaten es ratifiziert haben. Die Volkswirtschaften der Europäischen Union und Kanadas sind durch vielfältige Investitions- und Handelsbeziehungen eng miteinander verflochten. Die Wirtschaftsbeziehungen mit Kanada haben erhebliches Potenzial für Ausbau und Entwicklung. Handel und Investitionen zu intensivieren, macht Lieferketten resilienter und erweitert den Zugang zu kritischen Rohstoffen und erleichtert Investitionen in klimafreundlichen Technologien.
Als zweiten wichtigen Punkt hat das Kabinett heute zudem die handelspolitische Agenda beschlossen. Mit ihrer neuen handelspolitischen Agenda formuliert die Bundesregierung den Anspruch, in Handelsabkommen künftig grundlegende internationale Verträge und Abkommen wie die ILO-Kernarbeitsnormen, das Pariser Abkommen zum Klimaschutz und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu verankern. Verstöße dagegen sollen in Dialog- und Schlichtungsformaten verhandelt und letztlich auch mit Handelsbeschränkungen geahndet werden.
Bei der Umsetzung von Freihandelsabkommen soll durch eine interinstitutionelle Vereinbarung künftig eine bessere demokratische Beteiligung gesichert werden.
In diesem Sinne wird sich die Bundesregierung für die Ratifizierung des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten einsetzen.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)