09.10.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
„Die EU entscheidet in diesen Wochen und Monaten über die Zukunft des KI-Standorts Europa. Frankreich und Deutschland als Europas größte Wirtschaftsnationen müssen in den anstehenden Trilog-Verhandlungen gemeinsam dafür sorgen, dass die Entwickler und Anbieter von KI in der EU künftig beste Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Der AI Act muss KI fördern und darf sie nicht durch ein zu enges Korsett starrer Regelungen abwürgen.
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Deshalb muss der ursprüngliche risikobasierte Ansatz des AI Act konsequent beibehalten werden. Das bedeutet, dass je nach Risikoeinstufung unterschiedlich hohe Anforderungen an KI-Systeme gestellt werden. Auch mit Blick auf die neue generative KI, die zum Beispiel mit ChatGPT für viele Menschen erlebbar geworden ist, darf es keine Abkehr von diesem Ansatz geben. Bestrebungen, eine solche Allzweck-KI bzw. General Purpose AI grundsätzlich als Hochrisiko-Anwendung zu behandeln, würde die KI-Szene aus der EU vertreiben. Auch Pläne, KI-Basismodelle bzw. sogenannte Foundation Models gesondert zu regulieren und deren Anbieter zum Beispiel. für die darauf aufbauenden Anwendungen in Haftung zu nehmen, würde die Entwicklung und Nutzung solcher Modelle in Europa sehr ernsthaft in Frage stellen.
Frankreich und Deutschland sollten sich zudem gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass der AI Act nicht überfrachtet wird. Es gilt, doppelte Regulierung oder gar sich widersprechende Regeln durch den AI Act und spezifischen Regulierungen, etwa im Arbeitsrecht oder bei Produktsicherheit, zu vermeiden. KI-Regulierung darf nicht zur KI-Blockade werden.“
Bild: Tara Winstead (Pexels, Pexels Lizenz)