§§ 284 und 285 HGB bestimmen die vorzunehmenden Anhangangaben, die entweder nur im Anhang gemacht werden können oder die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden.
Die zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Anhangangaben sind größtenteils über die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Buchführungsvorschriften verteilt.
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einDie Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft:
17,90 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 107,40 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasFibuwissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
15,90 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 190,80 € zzgl. MwSt.