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Seminar: Bauen von Flüchtlingsunterkünften

Neue Regelungen / Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit / Bauordnungsrechtliche Maßgaben

Eintägiges Praxis-Seminar

Auf einen Blick

Teilnahmegebühr: 325,- EUR zzgl. MwSt.

Dauer: von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr

Seminarkürzel: BFU

4,5 von 5 Sternen
basierend auf 6 Kundenbewertungen

Aus dem Inhalt

  • Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften
  • Genehmigungsverfahren
  • Vergaberechtliche Aspekte
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Programmübersicht – Bauen von Flüchtlingsunterkünften

  • I. Ordnungsrecht („Polizeirecht“): Beschlagnahme von (Gewerbe-)Immobilien und angemessene Entschädigung
  • II. Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften
    1. Im Bebauungsplan allgemein/ausdrücklich zugelassen
    2. Im Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassene Anlagen für soziale Zwecke
    3. Im Bebauungsplan durch Befreiungen zulässig
    4. Im Innenbereich gemäß § 34 (ohne B-Plan) zulässig
    5. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) zulässig
  • Jeweils unter Berücksichtigung der Änderungen in § 246 BauGB durch das Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz.

  • III. Bauordnungsrecht
    1. Erforderlichkeit von Genehmigungsverfahren
    2. Erforderlichkeit von Baugenehmigungen bei baulichen Änderungen
    3. Erforderlichkeit von Nutzungsänderungsgenehmigungen
    4. Zuständigkeiten für baurechtliche Genehmigungen und gegebenenfalls Betriebsgenehmigungen
    5. Erleichterungen bei der Anwendung der jeweiligen Landesbauordnungen (Stichwort Brandschutz, EEWG, EnEV)
  • IV. Rechtsmittel gegen Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterbringenden
    1. Rechtsmittel des Bauherrn
    2. Rechtsmittel der Nachbarn
  • V. Vergaberechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Unterbringung und der Versorgung von Flüchtlingen
    1. Rechtliche Rahmenbedingungen
    2. Infrastruktur - Bauleistungen
    3. Vergabe von (Dienst-)Leistungen und die Beschaffung von Waren
    4. Bestehende Möglichkeit zur Beschleunigung von Vergabeverfahren
    5. Erleichterung durch die Vergaberechtsnovelle

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Seminarziel

Der stetige Zustrom von Flüchtlingen bringt für Staat, Gemeinwesen und nicht zuletzt beteiligte Unternehmen erhebliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere das öffentliche Baurecht enthält eine Vielzahl von Vorgaben, welche mit dem Ziel einer möglichst zügigen Zulassung und Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nur schwer in Einklang zu bringen ist. Der Bundesgesetzgeber hat auf die neuen Anforderungen reagiert und Ende 2014 und im letzten Jahr neue Regelungen im Baugesetzbuch geschaffen, die planungsrechtliche Hemmnisse abbauen sollen. Darüber hinaus haben einige Bundesländer Vereinfachungen im Bauordnungsrecht geschaffen bzw. werden solche Erleichterungen derzeit vorbereitet. Unser Seminar soll zunächst einen Überblick über die neuen Regelungen geben, diese en Detail erklären und die dazu bereits ergangene aktuelle Rechtsprechung beleuchten. Konkret wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Flüchtlingen im Anwendungsbereich von Bebauungsplänen, im sog. unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich behandelt. Ferner werden die bauordnungsrechtlichen Maßgaben diskutiert und die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte besprochen (insbesondere unter dem Aspekt des sog. Nachbarschutzes).

Neben den Vorgaben des öffentlichen Baurechts spielt das Vergaberecht eine große Rolle bei der Flüchtlingsunterbringung. Bautätigkeiten, aber auch die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen oder von Dienstleistungen in den Unterkünften (z. B. Sicherheitsdienste, Catering) können öffentliche Beschaffungsvorgänge darstellen, die unter bestimmten Voraussetzungen den Maßgaben des Vergaberechts unterfallen. In dem Seminar sollen daher die notwendigen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und etwaige Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung – und Erleichterung sowie des Rechtsschutzes vorgestellt und diskutiert werden.“

Teilnehmerkreis / Zielgruppe – Bauen von Flüchtlingsunterkünften

Das Seminar richtet sich an Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften, Landes- und Kommunalbauämter und deren Fachbauabteilungen sowie an alle, die mit dem Bauen von Flüchtlingsunterkünften in Ihrem Arbeitsbereich beschäftigt sind.

Ihr Seminarteam

Sarah Behrens

Sarah Behrens

Produktmanagerin für Bauwesen und Architektur, Inhouse-Seminare, Steuern, Bilanzen und Controlling

Telefon: 040 / 41 33 21 - 94
E-Mail: s.behrens@dashoefer.de
Seminarorganisation

Seminarorganisation

Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
E-Mail: seminare@dashoefer.de

Referenten – Bauen von Flüchtlingsunterkünften

N. N.

Welcher Experte aus der Praxis für Sie referieren wird, wird rechtzeitig vor dem Termin bekanntgegeben.

Meinungen zu unseren Seminaren

4,5 von 5 Sternen basierend auf 6 Kundenbewertungen

"Sehr praxisnah, tiefgründig, abwechslungsreich."

Doreen Kindermann, MEAG Munich ERGO Asset

"Sehr informativ, frisch und lebendig. Zeigt neue Blickwinkel auf und bringt die kleinen Zellen zum Rattern."

Susanne Bullmann, Hydro Aluminium Deutschland GmbH

Tagesablauf – Bauen von Flüchtlingsunterkünften

Weiterbildung in angenehmer Atmosphäre

Seminar-Tagesablauf
8:30 Uhr | Empfang
9:00 Uhr - 9:15 Uhr | Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes
10:30 Uhr - 10:45 Uhr | Tee- und Kaffeepause
13:00 Uhr - 14:00 Uhr | Gemeinsames Mittagessen
15:15 Uhr - 15:30 Uhr | Tee- und Kaffeepause
ca. 17:00 Uhr | Ende des Seminartages

Termine & Anmeldung

Leider stehen derzeit keine Termine zur Verfügung.

Unsere Empfehlung: Erkundigen Sie sich unverbindlich nach der Möglichkeit, dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung zu buchen!

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Anreise & Fördermöglichkeiten – Bauen von Flüchtlingsunterkünften

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Bild: Life Of Pix (Pexels, Pexels Lizenz)

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