Ausgabe 38/2013: »Frau M., Herr F. und das betriebliche Eingliederungsmanagement«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Frau M. hat sich das Bein gebrochen. Komplizierter Bruch - der Knöchel ist beteiligt. Sie ist sieben Wochen lang krankgeschrieben, ihre Spezialaufgaben bleiben unbearbeitet.
Ein anderer Fall ist Herr F., der sich einer psychischen Erkrankung wegen immer wieder bei seinem Arbeitgeber krankmeldet und schon über Monate häufig fehlt. Für den Arbeitgeber ist keine Kontinuität in Herrn F.´s Arbeitsleistung gewahrt. Sein ständiger Wechsel zwischen An- und Abwesenheit wirkt sich negativ auf die ganze Abteilung aus.
In beiden Fällen ist betriebliches Eingliederungsmanagement gefragt: Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit Frau M. und Herr F. ihre Arbeit fortsetzen können? Arbeitsunfähigkeit soll überwunden, erneutem Arbeitsausfall vorgebeugt werden. Doch welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Wie werden Eingliederungsgespräche geführt? Und wo überhaupt einmal anfangen?
Die nötigen Rechtskenntnisse, die Möglichkeiten von betrieblichem Eingliederungsmanagement und seine konkrete Umsetzung vermitteln Ihnen unsere Experten im Praxisseminar:
AnzeigeBetriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Voraussetzungen zur Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement. Rechtliche Ansprüche. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung. BEM versus Kündigung - hier informieren » Das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis Wie führe ich die Gespräche? Welche Hürden tauchen bei der Durchführung von BEM auf? Welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten gibt es? BEM praktisch umgesetzt » |
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