Ausgabe 16/2013: »Arbeitsrecht: Ausbildungsverhältnisse einfach beenden?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
als Arbeitgeber öffnet man seine Türen gerne der Generation von Morgen, um ihr eine gute Ausbildung zu garantieren. Doch nicht immer entwickelt sich das neue Arbeitsverhältnis so, wie es sich beide Vertragsseiten vorgestellt haben. Der Auszubildende kann sich nur schwer in den Rahmen von Pünktlichkeit und Verlässlichkeit, aber auch Belastbarkeit und Zeitdruck einfügen. Ähnlich sieht es auf der Arbeitgeberseite aus: helfen möchte man ja, aber ständig beide Augen zudrücken?
Andererseits muss der Arbeitgeber verschiedenste Formalia und strenge Anforderungen beachten, wenn das Ausbildungsverhältnis beendet werden soll. Eine Kündigung muss begründet sein, doch beispielsweise Unzuverlässigkeit reicht gerade in Bezug auf jugendliches Alter und geistige Reife nicht aus.
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