Ausgabe 10/2013: »Arbeitsrecht: Schwierige Auszubildende rechtlich zur Räson bringen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
als Ausbildungsleiter setzt sich Carsten T. für "seine" Azubis ein. Bereits seit Jahren sorgt er für ihren reibungslosen Einsatz und weiß Ausbildungsverhältnisse als gewinnbringende Chance für alle Beteiligte zu nutzen.
Doch seit einigen Monaten leidet seine Wertschätzung als Ausbildungsleiter. Schuld ist Alexander W. – Auszubildender im zweiten Lehrjahr. Wann er das letzte Mal pünktlich war? Das letzte Mal eine Aufgabe zu Ende brachte? Daran kann sich keiner mehr erinnern. Als er in der vergangenen Woche dann auch noch seine schlechte Laune an einem Kunden ausließ, eskalierte die Situation. Seit dem wird von Carsten T. gefordert, durchzugreifen. Aber was soll er tun? Kündigen? Alexander W. genießt doch einen besonderen Kündigungsschutz. Und eine sehr harte Maßnahme wäre das auch ...
Hand aufs Herz: Kam Ihnen nicht auch schon mal ein Alexander W. unter? Ein Auszubildender, der für nichts als Sorgenfalten auf Ihrer Stirn sorgte? Nehmen Sie ein derartiges Verhalten nicht länger hin. Erfahren Sie, welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen Sie ergreifen können oder sogar müssen:
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