Ausgabe 40/2012: »Immer Ärger mit dem Betriebsrat? «
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
in tausenden deutschen Unternehmen setzen sich Betriebsräte für die Interessen der Arbeitnehmer ein. Unstimmigkeiten mit Ihnen, der Arbeitgeberseite, scheinen dabei leider vorprogrammiert. Auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg befasste sich aktuell mit einem Streitfall zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung. Der 3-köpfige Betriebsrat eines Textilunternehmens forderte den Arbeitgeber auf, die Verpflegungskosten für eine Betriebsversammlung (40 €) zu zahlen. Der Arbeitgeber lehnte jedoch ab.
Dieser Fall klingt für eine Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber banal, verdeutlicht aber das ständig vorherrschende Streitpotenzial beider Parteien. Dabei geht es doch auch anders. Ziehen Sie mit Ihrem Betriebsrat an einem Strang und verfolgen gemeinsam unternehmerische Ziele, profitieren am Ende beide Seiten. Wissen Sie dazu auch noch über die Rechte und Pflichten Ihres Betriebsrats Bescheid, können Sie ihn im Zweifel in die Schranken weisen, bevor es zu einem nervenaufreibenden Rechtsstreit kommt. Ebnen Sie also den Weg für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat:
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PS: Der Richter urteilte übrigens zu Gunsten des Arbeitgebers. Schließlich muss dieser nur für Kosten aufkommen, die in direktem Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen. Die Bewirtung während einer Betriebsversammlung gehört allerdings nicht dazu.
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