Ausgabe 25/2012: »Abmahnung ++ verhaltensbednigte Kündigung ++ Gehaltssysteme «
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
ständiges Zuspätkommen, Blaumachen oder Schlechtleistung – Die Gründe, die Sie zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingen, sind vielfältig. Doch bevor es soweit kommt, müssen Sie das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters abmahnen.
Diese schwierige Gesprächssituation ist glücklicherweise für wenige Personaler Routine, stellt sie dafür aber auch vor eine umso größere Herausforderung. Mit konstruktiver Kritik muss der Mitarbeiter zur Einsicht gebracht werden. Nur so lässt sich eine Verhaltensänderung erzielen und eine Kündigung umgehen.
Damit Sie diese unliebsamen Gespräche dennoch zielorientiert führen können und dabei das Arbeitsrecht auf Ihrer Seite haben, informieren Sie unsere Experten im 2-tägigen Workshop:
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