Ausgabe 21/2012: »Regelmäßige Arbeitsstätte: Neues BFH-Urteil«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte sorgt nach wie vor für große Unsicherheit. Besonders schwierig wird es im Fall von Outsourcing. Damit musste sich in der vergangenen Woche der Bundesfinanzhof auseinandersetzen.
Im Streitfall verlangte ein Beamter der Deutschen Telekom AG, der für 1,5 Jahre in einem Tochterunternehmen beschäftigt war, den vollen Abzug seiner Fahrtkosten für die Wege zwischen seiner Wohnung und der Beschäftigungsstelle sowie einen Verpflegungsmehraufwand. Der BFH wies die Klage allerdings ab. Er entschied, dass der Kläger lediglich die Pendlerpauschale geltend machen kann. Das vollständige Urteil lesen Sie im Thema der Woche.
Wie Sie in Ihrer täglichen Praxis sowohl das Thema regelmäßige Arbeitsstäte als Dauerbrenner wie Reisekostenabrechnung, Dienstwagenbesteuerung und Sachbezügen sicher handhaben, erfahren Sie hier:
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