Ausgabe 17/2012: »Geringfügig Beschäftigte ++ Arbeitskosten und Lohnnebenkosten ++ Steuerfalle Dienstwagen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
gerade für Berufseinsteiger kann ein Minijob die Tür zum Arbeitsmarkt öffnen. Der Schritt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt ihnen dadurch jedoch selten. Vor allem die häufig schlechte Bezahlung von geringfügig Beschäftigten war es aber, die Forderungen nach einer Begrenzung von Minijobs laut werden ließ. Erster Erfolg: die Verdienstgrenze wird auf 450,- Euro angehoben und geringfügig Beschäftigte werden voll in der Rentenversicherung abgesichert sein.
Was aber bedeutet diese Entwicklung für Sie als Arbeitgeber? Welche neuen sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Regelungen werden auf Sie zukommen?
Damit Sie umfassend informiert sind, wenn die Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung in Kraft treten, vermittelt Ihnen unser Experte einen praxisgerechten Überblick über alle Neuerungen:
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Aktuelle Änderungen bei den "Geringfügig Beschäftigten"
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