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Ausgabe 16/2011: »Lücken im Arbeitsvertrag können teuer werden!«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Edith K., Personalerin eines großen Berliner Unternehmens, muss eine Position in einer Charlottenburger Außenstelle schnellstmöglich wieder besetzen. Die bisherige Arbeitskraft hat gekündigt.

Edith K. entscheidet sich dafür, auf diese Stelle zunächst die Angestellte Dagmar B., eine Mitarbeiterin in der Zentrale in Friedrichshain, zu setzen. Sie erfüllt alle Voraussetzungen, die Tätigkeit wäre ihrer jetzigen Tätigkeit einigermaßen ähnlich, die Dringlichkeit der Neubesetzung ist bei Dagmar B.s Stelle nicht so hoch wie in der derzeit frei gewordenen Position.

Ein unproblematischer Vorgang? Falsch gedacht! Der Fall landet vor dem Arbeitsgericht. Dagmar B. wehrt sich gegen die Versetzung, erklärt, die Weisung sei unwirksam - und erhält vom Gericht Recht. Die Art der Tätigkeit im Arbeitsvertrag sei eng gefasst und beinhalte nicht die Tätigkeiten in Charlottenburg. Die scheinbar einfache Personalentscheidung kostete Edith K. und das Unternehmen Zeit, Nerven und Geld. Die offene Stelle bleibt natürlich lange unbesetzt.

Damit Ihnen das nicht passiert und Sie mit den Arbeitsverträgen Ihres Unternehmens auch gegen unvorhergesehene Situationen bestens gewappnet sind:

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Erste Tipps dazu, wann ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zuweisen darf, erhalten Sie übrigens schon im nachfolgenden Newsletter. Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Ihre Personalgate-Redaktion!

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Wann darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz zuweisen?

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Länger als drei Jahre zurückliegende "Zuvor-Beschäftigung" kein Hindernis für sachgrundlose Befristung

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Der vom Chef gestellte Pkw bringt Arbeitnehmern oftmals Vorteile. Jetzt bietet der Fiskus Berufspendlern eine günstige Neuregelung. ... zum Artikel
So schaffen Sie das beste Fundament für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Praxis-Seminar Praxiswissen Betriebsverfassung für Arbeitgeber »
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Wussten Sie schon?

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Gesunde Grundeinstellung und alternative Lösungskompetenz gefragt ... zum Artikel

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Spruch der Woche

Einbildung

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PersonalGate
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