Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Anlagevermögen schauen die Betriebsprüfer gerne genauer hin. Durch die Abweichungen der steuerlichen Bewertungsvorschriften von den handelsrechtlichen Ansätzen müssen Sie hier gleich doppelt auf der Hut sein. Die Ermittlung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder auch die richtige Wahl der Abschreibungsmethoden sind typische Problemfelder des Anlagevermögens.
Außerdem kommt es in der Praxis immer wieder auf Details an, zum Beispiel bei der Zurechnung von Grundstücksbestandteilen. So ist ein Personenaufzug ein Gebäudebestandteil, während ein Lastenaufzug als Betriebsvorrichtung zu bilanzieren ist. Bei letzterem zählt der Fahrstuhlschacht wiederum als Gebäudebestandteil, allerdings nur sofern er eine statische Gebäudefunktion erfüllt. Wer für solche Feinheiten sensibilisiert ist, vermeidet Fehler, bevor sie entstehen.
In unseren Intensiv-Seminaren gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Bilanzierung von Anlagevermögen:
Anzeige
Anlagevermögen rechtssicher bilanzieren
Ansatz und Bewertung nach HGB, EStG und IFRS
"Der Dozent hat das teilweise trockene Thema sehr gut und interessant vermittelt. Ich hab das Thema latente Steuern noch nie so gut verstanden wie nach diesem Seminar!"
- Teilnehmer Marco Buch, Staatl. Schlösser, Burgen u. Gärten
Auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten:
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Grundlagenseminar »
Hier erfahren Sie mehr zur Vertiefungsveranstaltung »
In diesem Newsletter finden Sie wieder exklusive Beiträge von unseren Experten Udo Cremer und Volker Hartmann sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!