Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, sagt der Volksmund. Als der Gesetzgeber Angang letzten Jahres neue Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen einführen wollte, war der Aufschrei aus der Wirtschaft groß. Die so genannte Gelangensbestätigung sei ein „Dokument des Bürokratie-Grauens“. Nach Ablauf einer Übergangsfrist sollte sie alle anderen Belegnachweise ersetzen. Nun kommt es doch anders: Der Bundesrat stimmte am Freitag zu, auch nach dem 30. September 2013 weiterhin Alternativnachweise zuzulassen.
Das bedeutet: Die Gelangensbestätigung kommt. Aber es steht Unternehmern offen, das Gelangen eines Liefergegenstands mit allen anderen zulässigen Belegen glaubhaft zu machen. Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen sollten Sie hier weiterhin besondere Sorgfalt walten lassen, damit der Prüfer bei der nächsten Umsatzsteuer-Nachschau nichts zu beanstanden hat.
Einen fundierten Überblick über dieses und weitere Themen, die in diesem Jahr für Sie in der Praxis wichtig werden, erhalten Sie im Seminar:
Anzeige
Umsatzsteuer aktuell 2013
Wichtige Neuregelungen für die Buchhaltung
"Die erfrischende Vortragsweise und der lebhafte Einbezug der Teilnehmer haben dafür gesorgt, dass ein trockenes Thema zum Erlebnistag wurde."
- Teilnehmer Gerd Bitzinger, OMG Borchers GmbH
Alle wichtigen Brennpunkte der Umsatzsteuer für Sie auf den Punkt gebracht
Hier erhalten Sie weitere Informationen »
In diesem Newsletter finden Sie wieder exklusive Beiträge von unseren Experten Udo Cremer und Volker Hartmann sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre und ein frohes Osterfest!