Sehr geehrte Damen und Herren,
privat oder betrieblich? Das ist die Frage, wenn es darum geht, ob Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Leider gibt es in etlichen Fällen keine eindeutige Antwort, denn nicht selten überschneiden sich betriebliche Veranlassung und private Lebensführung. Prominentestes Beispiel dafür ist der auch privat genutzte Dienstwagen. Hier nimmt es der Betriebsprüfer sehr genau. Übrigens: Knöllchen sind "Privatsache".
Weiterhin knüpft das Einkommensteuergesetz die Anerkennung von Betriebsausgaben oft an bestimmte Bedingungen oder setzt Betragsgrenzen fest. Geschenke an Geschäftspartner wirken nicht gewinnmindernd, wenn ihr Wert 35 Euro übersteigt. Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass wiederum sind nur zu 70 Prozent geltend zu machen. Wer sich rechtzeitig ausführlich informiert, erspart sich später langwierige Diskussionen mit dem Finanzamt.
Unser Referent Dirk. J. Lamprecht verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über die steuerrechtlichen Vorschriften und die korrekte Verbuchung von Betriebsausgaben:
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