Sehr geehrte Damen und Herren,
immer mehr Unternehmen setzen auf die elektronische Übermittlung von Rechnungen, um Zeit, Kosten und Papier zu sparen. Dazu hat auch die Verringerung der gesetzlichen Formanforderungen beigetragen. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist seit dem Juli 2011 nicht mehr erforderlich, wenn Sie den Vorsteuerabzug geltend machen wollen.
Grundsätzlich sind digitale Rechnungen wie die auf Papier zu behandeln. Dass Sie die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsfrist gewährleisten müssen, ist nichts Neues. Doch was zunächst trivial klingt, wirft in der Praxis schnell Fragen auf. Wie müssen die Daten für die Rechnung aufbereitet werden? Wie müssen elektronische Rechnungen berichtigt werden? Was bedeutet eine prüfungssichere Aufbewahrung?
Antworten auf diese und weitere häufige Praxisfragen erhalten Sie in unserem eintägigen Praxis-Seminar:
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Digitale Rechnungen und E-Invoicing
Vorsteuerabzug, Workflow und Anforderungen an die Archivierung
»Herr Lamprecht hat sehr erfrischend vorgetragen, alle Fragen sehr gut beantwortet und anschauliche Beispiele gebracht.«
- Teilnehmer Thomas Kremling, Skandia Versicherung
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Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!