Sehr geehrte Damen und Herren,
was haben Gemeinwohl, Lebensrisiko und Vertretbarkeit gemeinsam? Sie alle sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Und sie finden immer dann Anwendung, wenn sich der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum offenhalten möchte. Dadurch verbleibt in der Praxis oft noch Klärungsbedarf für konkrete Einzelsachverhalte, also letztlich Arbeit für die Gerichte.
"Nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung" ist auch so ein unbestimmter Rechtsbegriff. Im HGB finden Sie ihn beispielsweise im § 253 Abs. 1, wo es um die Zugangs- und Folgebewertung von Rückstellungen geht. Und hier beginnen die Praxisprobleme: Wie bilden Sie vernünftig Bilanzpositionen, die sich gerade dadurch auszeichnen, dass sie hinsichtlich ihres Bestehens oder der Höhe ungewiss sind?
Unsere Referenten verleihen Ihnen in unseren Intensiv-Seminaren anhand zahlreicher Beispielfälle mehr Sicherheit bei der Bilanzierung von Rückstellungen:
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Rückstellungen rechtssicher bilanzieren
Ansatz und Bewertung nach HGB, EStG und IFRS anhand von Beispielen
"Für diese trockenen Themen war es ein sehr unterhaltsamer und wissensreicher Tag."
- Teilnehmerin Maren Schneefeld, Glamox Luxo Lighting GmbH
In diesem Newsletter finden Sie wieder einen exklusiven Beitrag von unserem Experten Udo Cremer sowie viele weitere aktuelle Informationen.
Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!