Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorläufer der modernen Umsatzsteuer datieren zurück bis in das 18. Jahrhundert. 1707 wurde im Kurfürstentum Sachsen eine so genannte
Generalkonsumptionsakzise eingeführt. Das ursprünglich einfache Konzept einer indirekten Steuer auf alle Güter des täglichen Bedarfs wurde nur leider im Laufe der Zeit immer komplizierter. Der wohl größte Einschnitt in der jüngeren Vergangenheit war der Übergang zum Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug zum 1. Januar 1968.
Oft ist es gar nicht so trivial festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen. Denn immer wieder gilt es Sonderfälle zu beachten, zum Beispiel bei elektronischer Rechnungsstellung, Reisekosten oder Betriebsausgaben. Und welche Bestimmungen kommen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum Tragen? Allein an diesem Teilgebiet lässt sich erahnen, wie komplex das Umsatzsteuerrecht insgesamt geworden ist. Und dass es auch in Zukunft nicht einfacher werden wird, zeigt die Erfahrung.
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