Sehr geehrte Damen und Herren,
leiden Sie unter Prüfungsangst? Wenn sich der Betriebsprüfer ankündigt, werden viele nervös. Dabei ist ein Betriebsprüfer kein Unmensch, und schon gar nicht von Rechts wegen. Der § 199 Abs. 1 AO besagt nämlich:
"Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen."
Es liegt genauso im Interesse des Prüfers wie in Ihrem eigenen, dass die Prüfung so schnell und reibungslos wie möglich abläuft. Das bedeutet für Sie: Nutzen Sie die Zeit zwischen Anmeldung und Termin für eine gründliche Vorbereitung. Haben Sie alle Unterlagen parat? Gibt es Unregelmäßigkeiten, die einer Erklärung bedürfen? Was sagt Ihr Steuerberater? Oft sind es scheinbar nur Kleinigkeiten, mit denen Sie sich Ihr Leben entscheidend erleichtern können.
Unser beliebter Referent Volker Hartmann, erklärt Ihnen, worauf es bei der Betriebsprüfung konkret ankommt, und gibt Ihnen viele wertvolle Tipps für Ihre Praxis:
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Vorsicht, der Betriebsprüfer kommt
Optimale Vorbereitung auf die Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung
"Sehr gute Einblicke in das Seelenleben der Finanzprüfer."
- Teilnehmer Harald Müller, Stadt- und Wohnbau GmbH
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Ihre FiBuGate-Redaktion wünscht Ihnen eine interessante Lektüre!