Sehr geehrte Damen und Herren,
wissen Sie, woher der Begriff Milchmädchenrechnung stammt? Der französische Schriftsteller Jean de la Fontaines schrieb einst von der Bauernmagd Perrette. Sie wollte einen Topf Milch auf dem Markt zu verkaufen. Noch auf dem Weg dorthin verplante sie bereits den Erlös für die Anschaffung von Hühnern. Von dem Gewinn aus dem Eierverkauf wollte sie dann ein Schwein erwerben, später gar eine Kuh. Nur leider verschüttete Perrette die Milch, bevor sie den Markt erreichte. So wurde aus dem auf den ersten Blick soliden Businessplan eine Milchmädchenrechnung.
Digitale Rechnungen gab es zu Perrettes Zeiten übrigens noch nicht. Aber auch hier kann man leicht stolpern. Wenn Sie den Vorsteuerabzug aus elektronisch übermittelten Rechnungen geltend machen, ist das zunächst kein Problem. Allerdings müssen Sie dabei alle Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Kontrollpflichten akurat erfüllen. Denn sonst haben Sie die Rechnung ohne den Betriebsprüfer gemacht, der dann die Vorsteuerabzugsberechtigung nicht anerkennt.
Unser Steuerrechtsexperte Dirk J. Lamprecht erklärt Ihnen im eintägigen Intensiv-Seminar ausführlich, was Sie über digitale Rechnungen wissen müssen:
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