Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt viele Formen von Zuwendungen an Arbeitnehmer. Daher stellt sich im Einzelfall auch oft die Frage nach der
lohnsteuerlichen Behandlung. Beispiel Bewirtung von Arbeitnehmern: Je nach Sachlage kann es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, um Aufwand im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers oder um eine Aufmerksamkeit handeln. Ob ein eigenbetriebliches Interesse bejaht werden kann, ist im Einzelfall an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wie dies bei der Übernahme von Ausbildungskosten geregelt ist, lesen Sie im Thema der Woche.
Darüber hinaus müssen Unternehmen auch die
umsatzsteuerlichen Vorschriften kennen. Welche Zuwendungen sind steuerbar und steuerpflichtig? Wann kann ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden? Auch hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Das Spektrum reicht von der Pkw-Überlassung über Mahlzeiten und Warengutscheine bis hin zu Reisekosten. Mit einem guten Gespür für die steuerrechtlichen Grundlagen, erleichtern Sie sich den Arbeitsalltag spürbar.
Unsere Referenten Bärbel Küch und Hans Jürgen Bathe beleuchten das Thema im Praxis-Seminar von beiden Seiten und informieren über die aktuelle Rechtsprechung:
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Zuwendungen an Arbeitnehmer
aus Sicht der Lohn- und Umsatzsteuer
So verfahren Sie richtig bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
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