Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Vokabel sollten Sie sich schon einmal für die anstehenden Diskussionen mit Ihren ausländischen Geschäftspartnern merken:
entry certificate. Vielleicht setzt sich international aber auch das deutsche Wort
Gelangensbestätigung durch. Andere "typisch deutsche" Begriffe wie Kindergarten, Zeitgeist oder Weltschmerz haben es vorgemacht. So oder so werden Sie Ihren Kunden erst einmal erklären müssen, was Sie überhaupt von ihnen wollen. Verbringensnachweis, Empfangsbestätigung und handelsüblicher Beleg sind
ab 1. Juli 2012 passé.
Ihr Abnehmer muss dann ein Dokument unterschreiben, das er bislang nicht kannte, und außerdem noch selbst dafür sorgen, dass Sie es zurückerhalten.
Ohne Gelangensbestätigung keine Steuerfreiheit. Auf eine abermalige Verlängerung der Schonfrist sollten Sie besser nicht spekulieren. Denn die Finanzverwaltung wird kaum auf die möglichen Mehreinnahmen verzichten, die bereits bei kleinen Formfehlern entstehen können. Nutzen Sie lieber die verbleibende Zeit zur Vorbereitung auf diese neue Herausforderung.
Steuerrechtsexperte Wolfgang Temme bringt die Probleme bei der Gelangensbestätigung im Praxis-Seminar auf den Punkt und liefert Ihnen hilfreiche Lösungsansätze:
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Die Gelangensbestätigung
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