Sehr geehrte Damen und Herren,
elektronisch übermittelte Rechnungen gehören mittlerweile zum Alltag. Der Otto Normalverbraucher bekommt seine Telefonrechnung heute per E-Mail. Allein die Telekom spart dadurch monatlich über 40 Millionen Seiten Papier. Funktioniert doch prima und schont die Umwelt, sagen die Verbraucher. Und so nutzen immer mehr Unternehmen die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung. Auch der
Vorsteuerabzug ist durch den Wegfall der Verpflichtung zur elektronischen Signatur scheinbar einfacher geworden.
Allerdings gelten strenge
Aufbewahrungspflichten und ein
internes Kontrollverfahren muss gewährleistet sein. Dafür fehlt in vielen Unternehmen immer noch das Problembewusstsein. Wer den Zusammenhang zwischen Leistung und Rechnung nicht prüft und diese Prüfung auch nachweist, riskiert den Vorsteuerabzug. Schon kleine Ungenauigkeiten werden oft bestraft. Umsatzsteuernachforderungen sind eine nicht unerhebliche staatliche Einnahmequelle. Deshalb sieht der Betriebsprüfer hier auch besonders genau hin.
Unser Steuerrechtsexperte Dirk J. Lamprecht erklärt Ihnen im eintägigen Intensiv-Seminar ausführlich, was Sie über digitalen Rechnungen wissen müssen:
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Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen und Anforderungen an die Aufbewahrungspflichten
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