Sehr geehrte Damen und Herren,
je weiter die Handelsbeziehungen reichen, desto komplizierter wird das Umsatzsteuerrecht. Das muss sich aber nicht immer mit der geographischen Entfernung decken. Zwischen Gronau in Westfalen und Enschede in den Niederlanden liegt buchstäblich nur ein Katzensprung. Trotzdem müssen hier mehr Vorschriften beachtet werden. Beispiel: Dienstleistungen an Grundstücken. Die Ortsbestimmung ist mittlerweile zwar EU-einheitlich geregelt, aber das niederländische Recht schließt in diesem Fall eine Reverse-Charge-Regelung aus.
Trotz aller Bemühungen um eine Steuerharmonisierung müssen Sie im Einzelfall immer auf länderspezifische Regelungen gefasst sein, von der Rechnungserteilung bis zu den Nachweispflichten. Bei 26 Staaten neben Deutschland in der EU gibt es dafür genug Raum. Außerhalb des Binnenmarktes werden die Vorschriften meist noch komplexer. Und auch dorthin kommen Sie schnell. Bis in die Schweiz oder nach Norwegen fahren Sie nicht weit. Zweifelsfragen bei der Umsatzsteuer klären Sie besser vorher.
Referent Michael Debus liefert Ihnen im zweitägigen Praxis-Workshop einen Querschnitt durch das Umsatzsteuerrecht - die Schwerpunkte bestimmen Sie:
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Wichtige Grundlagen und aktuelle Umsatzbesteuerung im In- und Ausland
"Ich glaube nicht, dass jemand diesen durchaus trockenen Stoff lebhafter und interessanter vermitteln kann als Herr Debus!"
- Teilnehmer Martin Walter, Smith & Nephew GmbH
Da Fragen vorab an den Referenten weitergeleitet werden können, ist jedes Seminar speziell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten.
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