Sehr geehrte Damen und Herren,
ratlos - so hat man Peter H. noch nie gesehen. Bisher hakte er den Ansatz und die Bewertung kurzfristiger Vermögensgegenstände routiniert ab. Nie gab es Probleme oder Zweifelsfälle.
Doch durch das BilMoG hat sich einiges geändert und Peter H.s Routine ist dahin. So ist z. B. das Abschreibungsgebot bei Wertschwankungen weggefallen. Peter H. weiß, dass es für die Übergangszeit das so genannte Beibehaltungswahlrecht gibt, welches erhebliches bilanzpolitisches Gestaltungspotenzial bietet. Jedoch fehlen ihm für die Umsetzung in die Praxis noch die nötigen Detailinformationen. Auch über die Kürzung der Verbrauchsfolgeverfahren, über die Änderungen bei der Bewertung von Forderungen sowie über die Berechnung latenter Steuern muss er sich dringend informieren.
Damit auch Sie
das Umlaufvermögen Ihres Unternehmens wieder routiniert und ohne Zweifel
richtig bewerten, empfehlen wir Ihnen dieses praxisnahe und aktuelle Intensiv-Seminar:
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BilMoG-Spezial: Umlaufvermögen nach BilMoG und Steuerrecht
Ansatz und Bewertung von Vorräten, Forderungen und Wertpapieren anhand von Beispielen und Praxisfällen
Bei Ansatz und Bewertung von kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich durch das BilMoG einiges geändert - dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand und klärt alle Zweifelsfragen!
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Wir wünschen Ihnen eine spannende und informative Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion