Sehr geehrte Damen und Herren,
immer über alle aktuellen Änderungen bestens informiert, immer im Voraus auf bevorstehende Neuheiten vorbereitet, immer auf Zack. Dafür ist Karin B. in ihrem Unternehmen bekannt.
Frühzeitig hatte sie sich über die nötigen Voraussetzungen informiert, die erfüllt werden müssen, um einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Auch den zwingend notwendigen Antrag, der bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden muss, hatte sie in die Hände genommen. Nun kann das Unternehmen von Karin B. bis zu 40 % der
voraussichtlichen Kosten für die Anschaffung beweglicher Wirtschaftgüter des Anlagevermögens gewinnmindernd abziehen. Folglich fällt die Steuerlast im Jahr der Anschaffung des Investitionsguts geringer aus und Karin B.s Arbeitgeber hat mehr Liquidität für die Finanzierung der Investition zur Verfügung.
Damit auch Sie stets auf Zack sind und außerdem alles über die Stolperfallen rund um die Bilanzierung des Anlagevermögens im Spannungsfeld zwischen Handels- und Steuerbilanz wissen, empfehlen wir Ihnen dieses Intensiv-Seminar:
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BilMoG-Spezial: Anlagevermögen nach BilMoG und Steuerrecht
Ansatz und Bewertung anhand von Beispielfällen und Musterbilanzen
Dieses Seminar eignet sich für alle Leiter und Mitarbeiter aus dem Finanz- und Rechnungswesen und Controlling, die die BilMoG-Neuerungen umsetzen müssen und Vorkenntnisse aus der Anlagenbuchhaltung besitzen.
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hier mehr zum Investitionsabzugsbetrag.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion