Sehr geehrte Damen und Herren,
Geburtstag, Jubiläum, die Geburt eines Kindes, Hochzeit ... Es gibt viele Anlässe, um einem Arbeitnehmer eine Freude zu machen. Doch Geschenke können dem Schenkenden und dem Beschenkten teuer zu stehen kommen.
Wenn zum Beispiel bei Sachzuwendungen an einen Arbeitnehmer die
Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt wird, kann sich das Finanzamt aussuchen, wen es zur Kasse bittet. Auch wenn der Arbeitgeber die Steuerschuld begleicht, muss der beschenkte Arbeitnehmer den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern. So wird aus einem gut gemeinten Geschenk ein - unter Umständen kostspieliges - Ärgernis.
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind außerdem aus der Sicht der
Umsatzsteuer zu beurteilen. Auch hier lauern für die Buchhaltung zahlreiche Tücken und Fehler, die es zu vermeiden gilt.
Informieren Sie sich deshalb, wie Sie
bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer richtig verfahren, damit das Schenken und das Beschenktwerden wieder Spaß machen:
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Zuwendungen an Arbeitnehmer aus Sicht der Lohn- und Umsatzsteuer
Richtig verfahren bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Dieses Seminar richtet sich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind.
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In diesem Newsletter erklärt Ihnen
Finanz-Experte Volker Hartmann, ab wann Bonuspunkte und Co. als geldwerter Vorteil gelten,
Steuer-Experte Udo Cremer erläutert Ihnen, was Sie bei innergemeinschaftlichen Lieferungen beachten sollten u.v.m..
Wir wünschen Ihnen eine interessante und informative Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion