Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 25 Jahren arbeitet Laura B. im Finanzwesen - und sie ist mit Leib und Seele dabei. Deswegen freute es sie sehr, dass ihr Sohn den gleichen beruflichen Weg einschlug wie sie. "Dann kann ich dir bei deinen Prüfungsvorbereitungen und Hausaufgaben helfen", meinte sie zu ihrem Sohn kurz vor dessen Studienbeginn.
Nun sitzt sie tatsächlich mit ihrem Sohn zusammen und brütet gemeinsam mit ihm über seinen Hausaufgaben. Eine Frage lautet beispielsweise: Was passiert mit Aufwandsrückstellungen, die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2009 gebildet wurden, wenn das BilMoG erstmals ab dem 1.1.2010 angewendet wurde? Und eine andere lautet: Müssen bei der Auflösung von Aufwandsrückstellungen latente Steuern bilanziert werden? Laura B. muss zugeben, dass sie die Antworten nicht 100%ig weiß.
Wenn Sie Antworten auf diese und viele andere konkrete Fragen rund um das BilMoG haben möchten, dann empfehlen wir Ihnen dieses praxisorientierte Intensiv-Seminar:
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BilMoG-Spezial: Rückstellungen, latente Steuern und Anhangangaben nach BilMoG
Ansatz und Bewertung anhand von Beispielfällen und Musterbilanzen
Teilnehmerstimme:
"Praxisnah. Angenehm ist, dass eine kleine Gruppe geschult und individuell auf die Fragen eingegangen wurde."
Simone Herzog, Rimage Europe GmbH
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Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion