Sehr geehrte Damen und Herren,
"Alles neu macht - das BilMoG", scherzte Silvia B. neulich mit ihrem Kollegen, indem sie den Titel des Liedes "Alles neu macht der Mai" umdichtete. Doch während Hermann Adam von Kamp (1796 - 1867) in seinem Werk die Schönheit der wiedererwachten Natur und die Frische und Freiheit des Monats Mai besingt, so wäre der Tenor in Silvia B.s Lied über das BilMoG ein anderer.
Klar, durch das BilMoG hat sich ebenfalls einiges geändert, es ist auch noch relativ "frisch" und bietet aufgrund von Übergangsregelungen bestimmte Freiheiten. Doch sind mit den Änderungen durch das BilMoG auch zahlreiche handels- und steuerrechtliche Stolperfallen verbunden. Beispielsweise sind die Auswirkungen für das Anlagevermögen, das in jedem Unternehmen zu finden ist, gravierend. So wurde z. B. die Herstellungskostenuntergrenze neu geregelt, latente Steuern müssen nun bilanziert werden und die Passivierung von Aufwandsrückstellungen wurde durch das BilMoG weitgehend verboten.
Kein Wunder also, dass - im Gegensatz zu dem allseits beliebten Tanz in den Mai - kaum jemand tanzte, als das BilMoG in Kraft trat.
Damit Sie
alles über die Stolperfallen rund um die Bilanzierung des Anlagevermögens im Spannungsfeld zwischen Handels- und Steuerbilanz wissen, empfehlen wir Ihnen dieses Intensiv-Seminar:
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Wir wünschen Ihnen eine interessante und vor allem aufschlussreiche Lektüre!
Ihre FiBuGate-Redaktion