Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht erst seit gestern wissen wir, dass das BilMoG kommt. Herr K., Geschäftsführer eines Unternehmens, dachte, dass seine Firma gut auf das neue Gesetz vorbereitet sei. Doch ein Artikel in der Online-Ausgabe des Handelsblattes weist ihn auf Sekundärfolgen hin.
Herr K. muss nun schleunigst seinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen, denn er hat eine erfolgsabhängige, auf Ergebniskennzahlen basierende Vergütung vereinbart. Da es zukünftig auf bestimmte Gewinne keine Ausschüttungssperre mehr gibt und er dadurch ein höheres Gehalt erhalten könnte, fürchtet er einen Interessenkonflikt mit den Gesellschaftern. Auch muss überprüft werden, ob die neuen Vorschriften die Eigenkapitalquote oder den Verschuldungsgrad der Firma beeinflussen, denn das könnte zu einem Konflikt mit der Bank führen. Außerdem hat Herr K. festgestellt, dass in seinem Unternehmen noch eine Wissenslücke hinsichtlich der Bilanzierung des Anlagevermögens klafft.
Damit Sie
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Eine informative Lektüre wünscht
Ihre FiBuGate-Redaktion
PS: In der letzten Ausgabe des FiBuGate-Newsletters ist uns ein Fehler im Titel und im Untertitel des Beitrags von Herrn Wolfgang Temme unterlaufen. Alle, die den Beitrag noch einmal lesen möchten, können
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