Sehr geehrte Damen und Herren,
Veränderungen bedeuten oft Verunsicherung - so auch beim Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Fast jedes Unternehmen muss diese Veränderungen in seine Bilanz einfließen lassen.
Jedoch hat die Umsetzung dieses Gesetzes in die Praxis zahlreiche Fragen aufgeworfen. Infolgedessen wurde das BilMoG in den letzten Wochen mit BMF-Schreiben (z. B.
zur Maßgeblichkeit oder zu den
Geringwertigen Wirtschaftsgütern) nachgebessert. Nun meldet sich auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu Wort: Anfang Oktober hatte das IDW eine Verlautbarung veröffentlicht, wie mit Altersversorgungsverpflichtungen zukünftig zu verfahren ist. Auch das Thema „Bewertungseinheiten nach BilMoG“ war bereits Mittelpunkt einer offiziellen Stellungnahme.
Noch längst sind also nicht alle Fragen rund um die erste BilMoG-Bilanz gestellt und beantwortet worden.
Informieren Sie sich deshalb über die anstehenden Neuerungen, stellen Sie Ihre Fragen und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen in dem Praxis-Seminar:
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Eine informative Lektüre wünscht
Ihre FiBuGate-Redaktion
PS: Im letzten FiBuGate hat sich ein Fehler eingeschlichen: Maultiere werden wie Rennpferde mit 7 % MwSt besteuert,
lebende, reinrassige Esel jedoch mit 19 %. Wir bitten um Entschuldigung und danken einem aufmerksamen Leser für diesen Hinweis!