Ausgabe 19/2022: »Krisenfest in Anhang & Lagebericht«
Ausgabe 19/2022: »Krisenfest in Anhang & Lagebericht«
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut § 264 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften einen Anhang und ab einer bestimmten Größe auch einen Lagebericht zum Jahresabschluss beifügen. Schon vor der Pandemie waren diese beiden Anlagen eine komplexe Angelegenheit.
Seit der Coronakrise stellt sich zusätzlich die Frage nach der Form einer kriseninduzierten Berichtspflicht. Wie Anhang und Lagebericht gerade in Hinblick auf die Pandemie auszusehen haben, das erfahren Sie in unserem Online-Seminar "Anhang und Lagebericht – aktuelle Anforderungen".
Unser Experte vermittelt Ihnen Grundlagen und krisenspezifisches Wissen rund um das Thema Anhang und Lagebericht. Lassen Sie sich nicht verunsichern, vermeiden Sie Formfehler und melden Sie sich jetzt an!
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✔ Neuerungen & Änderungen ✔ Berücksichtigung der Coronakrise | |
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Ihre Bilanzierung-aktuell-Redaktion wünscht Ihnen eine gute Lektüre und beste Gesundheit!
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