Ausgabe 12/2022: »Erhabenheit & Bilanzierbarkeit«
Ausgabe 12/2022: »Erhabenheit & Bilanzierbarkeit«
Sehr geehrte Damen und Herren,
als privater Rückzugsort für den bayrischen König Ludwig II. wurde Schloss Neuschwanstein nach der romantischen Vorstellung einer mittelalterlichen Ritterburg 1869 erbaut. Die Erhabenheit dieses Bauwerks ist über die Landesgrenzen bekannt.
Doch Neuschwanstein ist nicht nur ein eindrucksvolles Bauwerk, sondern auch ein Vermögensgegenstand, der in den Bilanzen auftauchen muss. Bei der Bilanzierung von Gebäuden spielen Fragen eine Rolle wie: Ist ein Gebäude gemietet oder gepachtet? Muss eine Nutzungsdauer neu ermittelt werden?
Das Steuerrecht bietet entsprechende Vorgaben. Wie genau die Bilanzierung von Gebäuden vonstattengeht und welche Praxisfragen sich für Ihr eigenes Neuschwanstein stellen, das erfahren Sie in unserem Online-Seminar. Jetzt informieren und anmelden!
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✔ Rückstellungsproblematik ✔ Behandlung wichtiger Praxisfragen | |
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Ihre Bilanzierung-aktuell-Redaktion wünscht Ihnen eine gute Lektüre und beste Gesundheit!
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