Ausgabe 38/2018: »Augen auf bei Leiharbeit!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
zwei Paar Hände schaffen mehr als eines – doch sie können sich auch schnell in die Quere kommen. Bei Leih- und Zeitarbeit ist Rechtswissen und Fingerspitzengefühl seitens des Betriebsrats gefragt!
In den letzten Jahren hat sich die Rechtslage zu Leiharbeit in vielen Bereichen geändert. Hier muss der Betriebsrat sich gut auskennen, denn er trägt wesentlich dazu bei, die Belegschaft zu schützen – und ist auch für Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer wichtiger Ansprechpartner in Rechtsfragen.
Machen Sie sich im eintägigen Praxis-Seminar mit Ihren sämtlichen Mitspracherechten und -pflichten bei diesem heiklen Thema vertraut:
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Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei Leiharbeit und Zeitarbeit |
→ Mitspracherecht: So kann sich der Betriebsrate beteiligen → Rechtsfolgen: Das sind die Folgen bei Verstößen → Achtung: Bußgelder und Fiktion des Arbeitsverhältnisses beachten |
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Eine unterhaltsame Lektüre wünscht
Ihre Betriebsrat-spezial-Redaktion
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