Ausgabe 08/2017: »Alles neu im Arbeitsrecht?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
„Schon wieder Änderungen im Arbeitsrecht? Dabei hatte ich doch eben noch den kompletten Überblick!“ Das Arbeitsrecht ist immer in Bewegung – Sie als Betriebsratsmitglied müssen mithalten.
Wissen Sie zum Beispiel, wann der Arbeitgeber für das Verhalten seiner Mitarbeiter auf Social Media-Plattformen haften muss? Welche Auskünfte müssen Sie nach der aktuellen Rechtslage an abgelehnte Bewerber erteilen? Und dürfen Sie Videoüberwachung einsetzen, wenn aus dem Büro immer wieder Materialien verschwinden?
Frischen Sie Ihr Wissen auf und kommen Sie entspannt durchs Arbeits(-rechts)jahr 2017: Unser Experte bringt Sie auf den neusten Stand!
Anzeige
Änderungen im Arbeitsrecht – Auswirkungen für 2017
Bleiben Sie als Betriebsrat top informiert bei Urlaub, Teilzeit, Kündigung, Elternzeit etc.
|
|
Jetzt zum eintägigen Praxis-Seminar anmelden! » |
|