Ausgabe 48/2017: »Der Sprung ins kalte Wasser«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
springen Sie gleich ins kalte Wasser oder gewöhnen Sie sich lieber erst an die Temperatur, bevor Sie losschwimmen? Im Arbeitsleben hat sich die zweite Methode in Form der Altersteilzeit etabliert, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Der Betriebsrat kann seine Mitspracherechte nutzen, um die Altersteilzeit im Unternehmen überzeugend einzuführen und anschließend rundum sicher für alle Mitarbeiter zu gestalten. Dabei gilt es zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften bei Aufstockungsbeträgen, Rentenversicherung und Wertguthaben zu beachten.
Erfahren Sie jetzt im eintägigen Praxis-Seminar, wie Sie Altersteilzeitregelungen in Ihrem Betrieb sicher einführen können:
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→ Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei ATZ und vorzeitiger Rente → Worauf Sie bei der Umsetzung der Altersteilzeit in Ihrem Betrieb achten müssen → Für & Wider der Altersteilzeit |
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