Ausgabe 20/2017: »Wenn die Kontrolle zu weit geht«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Videoüberwachung am Arbeitsplatz? Höchstwahrscheinlich unzulässig – dank Arbeitnehmerdatenschutz.
Als Betriebsratsmitglied stellen Sie durch Mitspracherechte und -pflichten sicher, dass datenschutzrechtliche Vorschriften im Unternehmen eingehalten werden. Dafür müssen Sie auch auf kommende Änderungen vorbereitet sein: Im Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft.
Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über den Arbeitnehmerdatenschutz und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten als Betriebsrat:
Anzeige
Rechte und Pflichten beim Arbeitnehmerdatenschutz
Grundlagen, Schutz im Beschäftigungsverhältnis und Rechtsprechung
|
|
Jetzt zum eintägigen Praxis-Seminar anmelden! » |
|