Ausgabe 12/2017: »Wie gut kennen Sie sich mit Datenschutz aus?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
im In- und Ausland häufen sich die Meldungen von Puppen, die Gespräche im Kinderzimmer aufnehmen, sowie über TV-Geräte, die die Kommunikation ihrer Eigentümer in deren Wohn- oder Schlafzimmer aufzeichnen und an Dritte weiterleiten.
Besagte Spionage-Puppe ist in Deutschland mittlerweile verboten. Doch wie gut kennen Sie sich zum Beispiel mit den Vorgaben im Beschäftigtendatenschutz aus?
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Aktuelle Veränderungen und Informationen im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit und dem Beschäftigtendatenschutz
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