04.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Warth Klein Grant Thornton.
Die Zeit drängt. Bilanzierende Unternehmen müssen ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die beiden wohl wichtigsten Aspekte bei der Umstellung auf die E-Bilanz lauten: Die Firmen müssen die technischen Voraussetzungen für die Erzeugung und Übermittlung des Datensatzes herstellen und die von der Finanzverwaltung vorgegebene Taxonomie korrekt befüllen. Nachfolgend zehn praktische Tipps zur Vorbereitung auf die E-Bilanz:
Tipp 1
Klären Sie bezüglich der Datenübertragung, ob Ihre Software bereits eine XBRL-Schnittstelle besitzt oder ob eine externe XBRL-Lösung erforderlich ist.
Tipp 2
Überlegen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob Sie oder Ihr Steuerberater später die E-Bilanz übertragen soll.
Tipp 3
Analysieren Sie zeitnah Ihre Kontenpläne, um sicherzustellen, dass Ihr Kontenplan ab dem 1. Januar 2013 taxonomiekonform ist. Prüfen Sie insbesondere, ob mit Ihrem Kontenrahmen alle Muss-Felder der E-Bilanz gefüllt werden können und ob Sie mit Ihrem System die handels- und steuerrechtlichen Ansätze eines Vermögensgegenstands parallel buchen können.
Tipp 4
Nutzen Sie die Auffangpositionen! Wer einen durch Mussfelder vorgegebenen Ansatz für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, darf zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangposition nutzen.
Tipp 5
Behalten Sie die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Auge. Prüfen Sie, ob das BilMoG erstmalig ein Mehrkreisbuchungssystem zur Erstellung und Übermittlung einer eigenen Steuerbilanz erforderlich macht oder nicht.
Tipp 6
Denken Sie daran, dass jede Gesellschaft von der E-Bilanz betroffen ist. Dies gilt auch bei Organschaften.
Tipp 7
Machen Sie sich bewusst, dass die E-Bilanz nicht nur ein Steuerthema, sondern auch ein Buchhaltungsthema ist. Zahlreiche Sachverhalte sind daher separat auszuweisen. Daher ist ein enges Zusammenwirken von Buchhaltung, Steuerabteilung und IT erforderlich.
Tipp 8
Sonder- und Ergänzungsbilanzen sind künftig ebenfalls jeweils in gesonderten Datensätzen zu übermitteln. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01. Januar 2015 enden, gibt es dazu einige spezielle Erleichterungen bei der technischen Übermittlung.
Tipp 9
Schulen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit diese die neuen Kontenpläne und das veränderte Buchungsverhalten bis zum 1. Januar 2013 verinnerlichen. Dies hilft, um die laufenden Buchungsvorgänge zu optimieren.
Tipp 10
Vermeiden Sie Widersprüche zu anderen steuerrelevanten Datensätzen. Die Finanzbehörden können parallel zur E-Bilanz auch über die elektronische Steuererklärung und die digitale Betriebsprüfung auf betriebliche Steuerdaten zugreifen. Analysieren Sie daher die für die Finanzämter bestimmten Datensätze frühzeitig auf Datenplausibilität und beheben Sie Widersprüche in Abstimmung mit einem Steuerberater.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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