14.11.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: none.
Mit der überraschenden Aussage "Ich bin ein Mensch und kein Mann" wehrt sich ein Pilot der Lufthansa gegen die betrieblich auferlegte Pflicht, eine Pilotenmütze in öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens zu tragen.
Er wehrt sich damit gegen die Betriebsanweisung, die vorschreibt, dass Piloten eine Mütze zu tragen haben, Pilotinnen hingegen nicht. Diese Unterscheidung würde ihn als Mann diskriminieren, er wolle aber als "Mensch" gesehen werden.
Das Landesarbeitsgericht Köln befand in seinem Urteil die Mütze aber für so außerordentlich hübsch, dass der Pilot sie tragen muss. Der Arbeitgeber sei durchaus berechtigt, Unterschiede bei der Berufskleidung zwischen Männern und Frauen zu machen.
Übrigens kann man sich auch trefflich über die Größe des Garderobenspindes streiten: So hatte ein Polizeibeamter seinen Arbeitgeber auf einen größeren Spind verklagt, das Landesarbeitsgericht Hessen urteilte, der Spind sei groß genug, manche Sachen könne man ja auch außerhalb des Spindes aufhängen. Es gibt praktisch nichts, worüber man sich nicht streiten könnte.
Relevant wird das Thema auch in der Veranstaltungsbranche für die Frage, ob die Umkleide-Zeiten auch Arbeitszeit sind. Wenn der Arbeitnehmer auffällige Dienstkleidung tragen muss, so dass er sie nicht bereits auf dem Arbeitsweg tragen kann, dann ist die Umkleidezeit grundsätzlich Arbeitszeit.
Ein Glück also für alle, die als überdimensionales Maskottchen arbeiten: Sie müssen nicht im blass-blau gestreiften Elefantenkostüm mit der Straßenbahn zur Arbeit, sondern können sich vor Ort umkleiden.
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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