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Wer bekommt Weihnachtsgeld?

17.11.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans Böckler Stiftung.

Was sehen die Tarifverträge vor?

Rund 55 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 6.000 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von April 2015 – August 2016 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind. Den größten Unterschied macht es dabei, ob nach Tarifvertrag bezahlt wird oder nicht: Unter den Beschäftigten, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können sich nur 44 Prozent über die Sonderzahlung freuen.

  • West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland 45 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
  • Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern dagegen 57 Prozent.
  • (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 56 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 49 Prozent.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft sind deutlich im Vorteil: 62 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 53 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert.

Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,5 Prozent im Bankgewerbe, 2,0 Prozent unter anderem in der Druckindustrie, im Einzelhandel NRW und Brandenburg, 2,1 Prozent im Versicherungsgewerbe über 2,3 Prozent in der Eisen- und Stahlindustrie und 2,8 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie bis zu 3,0 bzw. 5,5 Prozent in der chemischen Industrie Nordrhein bzw. Ost.

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 59 und 88 Prozent.

In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 Prozent) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 44 - 66 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk (West und Ost).

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.



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