Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Wer bekommt Urlaubsgeld?

08.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.

Was sehen die Tarifverträge vor?

42,6 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Befragung wurden Angaben von rund 6.600 Beschäftigten aus dem Jahr 2016 ausgewertet.

Anzeige
Verträge rechtssicher gestalten

Im Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über alles Wissenswerte zur Vertragsgestaltung sowie hilfreiche Tipps und Hinweise.

Aktuelles Praxiswissen für Nicht-Juristen »

Dabei zeigt sich, dass die Chancen auf Urlaubsgeld sehr unterschiedlich sind. Den größten Unterschied macht es, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt oder nicht. Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, sind klar im Vorteil: 60,4 Prozent von ihnen erhalten ein Urlaubsgeld. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es hingegen lediglich 36,9 Prozent.

Durchschnittlich erhalten Männer häufiger ein Urlaubsgeld (50,7 Prozent) als Frauen (38,7 Prozent). Im Westen fällt der Anteil mit 49,0 Prozent höher aus als im Osten (33,2 Prozent). In Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) erhalten 34,4 Prozent ein Urlaubsgeld, während der Anteil in größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) mit 56,5 Prozent wesentlich höher is.

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch im Hinblick auf die verschiedenen Branchen (Abbildung 2 in der pdf-Version), wobei oft ein Zusammenhang zum Grad der Tarifbindung besteht. Am Weitesten ist das Urlaubsgeld mit 66,2 Prozent im verarbeitenden Gewerbe verbreitet. In den Bereichen Verkehr und Lagerei, dem Baugewerbe und dem Handel erhalten etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten ein Urlaubsgeld. In den meisten Dienstleistungsbranchen erhält hingegen nur eine Minderheit der Beschäftigten Urlaubsgeld.

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 156 und 2.316 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2017).

Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Steinkohlenbergbau und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie sowie in der Metallindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 12 von 22 untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,0 Prozent (Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie, Druckindustrie, Einzelhandel), 2,1 Prozent (Versicherungsgewerbe, Papier verarbeitende Industrie), 2,3 Prozent (Eisen- und Stahlindustrie), 2,4 Prozent (Textilindustrie Westfalen), 2,5 Prozent (Bekleidungsindustrie Bayern), 3,2 Prozent (Gebäudereinigerhandwerk Ost), 4,1 Prozent (Deutsche Bahn AG), 4.7 Prozent (Bauhauptgewerbe West), 4,9 Prozent (Metallindustrie), 5,3 Prozent (Bauhauptgewerbe Ost) und 10 Prozent (Textilindustrie Ost).

In zehn Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Chemieindustrie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe). Gründe dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld wurde als Festbetrag vereinbart, der nicht automatisch mit dem Tarifabschluss steigt.



nach oben
FAQ