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Wenn es terminlich eng mit der Abgabe der Steuererklärung wird

23.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.

Besonders Sparer müssen ihre Abgabefristen oft verlängern lassen, weil die Banken für 2010 noch keine Steuerbescheinigung ausgestellt haben.

Bis spätestens zum 31. Mai 2011 müssen Bürger ihre Einkommensteuererklärung für 2010 beim Finanzamt eingereicht haben. Dieser gesetzliche und allgemein bekannte Termin ist nicht immer problemlos einzuhalten. So haben es einige Kreditinstitute nicht geschafft, ihren Kunden noch rechtzeitig eine Steuerbescheinigung auszustellen. Zudem haben es Anleger versäumt, bei ihren Banken einen Antrag auf Zusendung der benötigten Unterlagen zu stellen. Zwar haben sie einen Anspruch auf eine Bescheinigung über angefallene Kapitalerträge und einbehaltene Kapitalertragsteuer, doch Institute stellen diese nicht immer automatisch sondern erst auf Nachfrage aus. Nicht nur aus diesem Grund ist für Steuerzahler ein Antrag auf Fristverlängerung ratsam, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist.

Denn neben Anlegern können beispielsweise auch Arbeitnehmer oder Vermieter ihre Steuererklärung nicht mehr fristgerecht abgeben, weil ihnen Unterlagen etwa über Werbungskosten fehlen. Zwar müssen Kapitaleinnahmen nicht mehr generell in die Formulare, weil mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer die Pflichten zumeist erledigt sind. Doch Sparer mit einer individuellen Progression unter 25 Prozent, dem Wunsch eines Verlustausgleiches und in vielen anderen Sondersituationen müssen weiterhin den Weg über das Finanzamt gehen. Um die einbehaltenen Abgaben geltend machen zu können, benötigen sie jedoch die offizielle Steuerbescheinigung ihres Kreditinstituts. In anderen Fällen, etwa der Spendenbescheinigung oder der Rechnung über haushaltsnahe Dienstleistungen ist ein Beleg sogar Voraussetzung für eine Steuerminderung.

„Haben Sparer ihre Bescheinigung noch nicht erhalten, sollten sie beim Finanzamt eine formlose Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 beantragen", rät Steuerberater Alexander Michelutti von Ebner Stolz Mönning Bachem. Als Grund reicht der Hinweis auf noch fehlende Unterlagen über Einnahmen oder Ausgaben; dann ist ein Aufschub bis Ende September 2011 ohne weitere Begründungen möglich. Wer Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat ohnehin keine Eile. Hier verlängert sich die Frist nämlich pauschal auf Silvester 2011. Steuerzahler in Hessen dürfen bis Ende Februar 2012 warten und eine Reihe von Arbeitnehmern kann sich sogar noch länger Zeit mit der Abgabe lassen.

Bei der Frage, wann eine Erklärung verpflichtend ist, wird zwischen Arbeitnehmern und den übrigen Bürgern differenziert. Letztere wie Rentner, Anleger, Selbstständige oder Vermieter müssen Formulare einreichen, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt. Arbeitnehmer hingegen haben über die einbehaltene Lohnsteuer bereits ihre Abgaben geleistet. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt von ihnen nur bei erwarteter Nachzahlung eine Erklärung. Viele Angestellte, Beamte und Pensionäre haben keine Abgabepflicht, dürfen aber freiwillig eine so genannte Antragsveranlagung durchführen. Hierzu werden ihnen vier Jahre Zeit eingeräumt, was dann auch die Zinsen oder Kursgewinne beinhaltet, die dem Fiskus wegen einer möglichen Rückzahlung gemeldet werden sollen.

Beim Abgabetermin sollten alle Bürger jedoch zeitliche Planung einkalkulieren. Erwarten sie eine Erstattung, wäre es unsinnig, die erlaubten Fristen bis zum Letzten auszuschöpfen. Denn je eher die Erklärung beim Finanzamt auf dem Tisch liegt, desto schneller gelangt die zuviel gezahlte Steuer aufs eigene Konto zurück. Darüber ist es schwierig, in 2012 noch den Steuerfall 2010 bearbeiten und die alten Belege suchen zu müssen. „Wer hier bummelt oder Belege unsortiert liegen lässt, verschenkt unnötig mögliches Erstattungspotential", so der Experte: Arbeitnehmer sollten sich lieber zügig um Werbungskosten, Sonderausgaben, Handwerkerrechnungen oder außergewöhnliche Belastungen kümmern.

Auch wenn keine Steuern anfallen sollten, lohnt eine Erklärungsabgabe, wenn etwa wegen Arbeitslosigkeit nur Werbungskosten für die Jobsuche vorliegen oder der Saldo aufgrund hoher Mieteinkünfte insgesamt negativ ausfällt. Dieses in 2010 entstandene Minus kann nur dann mit positiven Einkünften anderer Jahre verrechnet werden, wenn eine Erklärung für das Entstehungsjahr mit dem Antrag auf Festsetzung des Verlustes eingereicht wird. In vielen Fällen zahlt sich die Abgabe einer freiwilligen Erklärung aus. Bei Arbeitnehmern überweist das Finanzamt oft zu viel gezahlte Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag wieder zurück und frisch verheiratete Paare holen die Vorteile des Splittingtarifs nach. Faustregel: Sind Aufwendungen angefallen, die nicht über Lohnsteuer oder Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt sind, gibt es eine Erstattung. „Besonders Arbeitnehmer sind schnell über der Grenze der Pauschbeträge bei den Werbungskosten von 920 und bei den Sonderausgaben von 36 Euro", resümiert Michelutti.
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