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Was verdient mein Kollege?

16.02.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

Ein Arbeitgeber kann nicht wirksam mit einem Mitarbeiter vereinbaren, dass dieser sein Gehalt anderen Kollegen gegenüber verschweigt.

Herbert Kaupert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Bonner Sozietät Bietmann, verweist auf eine Enscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. Vom 21.10.2009 – 2 Sa 237/09). Das Gericht befand eine entsprechende Verschweigenheitsvereinbarung für unwirksam. Arbeitgeber können daher nicht vermeiden, dass eine unterschiedliche Lohngestaltung in ihrem Betrieb bekannt wird. Hierfür wird auch das Internetportal www.companize.de sorgen, sofern sich dort genügend Arbeitnehmer registrieren.

Quelle: RA Herbert Kaupert (Rechtsanwälte Bietmann Bonn), Bonn / openPR
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