26.07.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Taylor Wessing Deutschland.
Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass Urlaub grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen ist. Eine Übertragung von Resturlaub auf das nächste Kalenderjahr ist nur ausnahmsweise aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig. Der Normalfall ist jedoch, dass am Ende des Jahres nicht genommener Urlaub verfällt. Kann Urlaub nicht mehr genommen werden, weil das Arbeitsverhältnis endet, so ist der noch nicht genommene Urlaub durch eine Geldzahlung auszugleichen.
Dieser Zahlungsanspruch, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen kann, stellt einen Ersatz für den Urlaubsanspruch dar. Aus diesem Grund hatte das Bundesarbeitsgericht den Abgeltungsanspruch und den Urlaubsanspruch bislang den gleichen Regelungen unterworfen. Insbesondere musste auch ein Abgeltungsanspruch – ebenso wie der Urlaubsanspruch – im jeweiligen Kalenderjahr geltend gemacht werden, da er andernfalls verfiel.
Im vorliegenden Fall war der Kläger seit Januar 2008 bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Im Kündigungsrechtsstreit wurde am 27. November 2008 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2008 endete. Zu diesem Zeitpunkt standen dem Kläger noch 16 Tage Urlaub zu.
Für diese 16 Urlaubstage machte der Kläger mit Schreiben vom 6. Januar 2009 seine Urlaubsabgeltungsansprüche geltend. Sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht wurde seine Klage jedoch abgewiesen, da er die Urlaubsabgeltung noch im Jahre 2008 hätte verlangen müssen.
Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte der Kläger schließlich Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht war bereits aufgrund europarechtlicher Vorgaben dazu angehalten, für Arbeitnehmer, die längere Zeit erkrankt sind und deshalb ihren Urlaub nicht (vollständig) im jeweiligen Kalenderjahr nehmen können, ein Ansammeln von Urlaub auch über den Übertragungszeitraum hinaus zuzulassen. Um eine – aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts – ungerechte Unterscheidung zwischen gesunden und kranken Arbeitnehmern zu vermeiden, hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der vorliegenden Entscheidung entschieden, die strenge Verknüpfung des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit dem Urlaubsanspruch aufzugeben.
Der Urlaubsabgeltungsanspruch soll nunmehr als "normaler" Geldanspruch nur den für sonstige Geldansprüche maßgeblichen Regelungen unterworfen sein. Sein Verfall richtet sich demnach lediglich nach den möglicherweise bestehenden allgemeinen Ausschlussklauseln. Auch Arbeitnehmer, die ihren Urlaub nicht aufgrund einer lange andauernden Erkrankung nicht nehmen konnten, können somit Urlaubsabgeltungsansprüche auch nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres noch geltend machen.
Theoretisch besteht somit die Gefahr, dass Arbeitnehmer, die ihren Urlaubsabgeltungsanspruch in der Vergangenheit aufgrund der vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Surrogatstheorie nicht weiter verfolgten, diese Ansprüche nun nachträglich geltend machen, soweit noch keine Verjährung eingetreten ist. Ob es in der Praxis tatsächlich zu entsprechenden Klagen kommen wird bleibt abzuwarten, erscheint jedoch eher unwahrscheinlich. Regelmäßig dürften mögliche Urlaubsabgeltungsanspruche aufgrund vereinbarter Ausschlussfristen zwischenzeitlich verfallen sein. Auch diese jüngste Entscheidung hat damit erneut gezeigt, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, in Arbeitsverträgen wirksame Ausschlussfristen vorzusehen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?