20.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutsche Sprache e.V..
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Praxiswissen für Nicht-Juristen »Nach Ansicht des Vereins Deutsche Sprache verunglimpft die Nachricht ein berechtigtes Anliegen leseschwacher Menschen wie die deutsche Sprache gleichermaßen.
Neben fehlenden Satzzeichen und anderen Rechtschreibfehlern fallen grobe Eingriffe in Wortschatz und Grammatik des Deutschen auf. „Die Benachrichtigung ist nicht nur ein Frontalangriff auf unsere Sprache, es ist zweifelhaft, ob sie wegen ihrer Verfälschungen überhaupt als gültig angesehen werden kann,“ meint der promovierte Betriebslinguist Reiner Pogarell, im Verein Deutsche Sprache zuständig für Kommunikation.
Vor allem die zahlreichen abstrusen Bindestrichwörter seien nicht nur orthographisch fragwürdig, sie verfälschten auch die Sachverhalte. „Ein ‚Land-Tag‘ ist kein regionales Parlament, sondern ein Tag auf dem Land,“ so Pogarell. „Ein ‚Wahl-Tag‘ ist nicht der festgelegte Wahltag, sondern ein zu wählender Tag. Eine ‚Voll-Macht‘ ist keine Vertretungsberechtigung, sondern etwas voller Macht. ‚Barriere-frei‘ verheißt nicht Barrierefreiheit, sondern eine freie Barriere. Ein ‚Stimm-Zettel‘ ist sicher kein Stimmzettel, sondern vielleicht eine Anleitung für Klavierstimmer oder Chorleiter.“
Auch die sonstige Wortwahl ist mitunter sinnentstellend. „Dann müssen genug Brief-Marken auf dem Umschlag sein" dürfte die Leser ins Grübeln bringen. Wieviele Briefmarken (wenn diese mit "Brief-Marken" gemeint sind) gehören denn auf einen Brief? Zwei, drei, fünf? Die Wahrheit ist, dass der Brief ausreichend frankiert sein muss, das funktioniert bereits mit einer einzigen Marke. Das funktioniert sogar auch ohne Marken durch einen entsprechenden Stempel.
Mit seiner Kritik wendet sich der Verein Deutsche Sprache ausdrücklich nicht gegen Versuche, Personen mit Leseschwächen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen. Er hat im Gegenteil einer damit befassten Organisation schon einen Preis verliehen (dem Kasseler Verein „Mensch zuerst e.V.“ den „Initiativpreis Deutsche Sprache 2009“ für den „Einsatz für leichte Sprache in der Öffentlichkeit, um Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern“). Das Adressieren aller Wahlberechtigten in leichter Sprache sei aber eher geeignet, dieses berechtigte Anliegen zu diskreditieren. Genausowenig will sich der Verein Deutsche Sprache in Oberlehrermanier über kleine Schlampereien ereifern, wie sie auch gebildeten Sprechern des Deutschen immer wieder unterlaufen. „Unser Protest richtet sich dagegen,“ so Pogarell, „dass der deutsche Staat als Hüter unserer Kultur die deutsche Sprache willentlich und wissentlich mit Füßen tritt“.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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